Liebe Gäste,
wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von Mails etwas länger dauern kann. Telefonisch sind wir täglich von 08:30-14:00 Uhr erreichbar. Ansonsten erreichen Sie uns allerdings auch via WhatsApp unter 049318073.
03.04.2022
Ab dem heutigen Tage entfallen sämtliche Regeln. Die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ist nicht nötig. Grundsätzlich entfällt auch die Maskenpflicht.
Wir begrüßen es allerdings, wenn in den geschlossenen Räumen unseres Campingplatzes (Sanitärgebäude, Rezeption), weiterhin eine Schutzmaske getragen und der Abstand von 1,5m eingehalten wird.
04.03.2022
Seit dem heutigen Tag gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass wir ab sofort auch wieder nicht geimpfte/genesene Gäste beherbergen dürfen, sofern diese bei Anreise einen negativen Test vorlegen können. Als Nachweis gültig sind ein maximal 48h alter PCR-Test, ein maximal 24h alter Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum oder ein maximal 24h alter beglaubigter Selbsttest unter Aufsicht (z. B. vom Arbeitgeber).
24.02.2022
Seit dem heutigen Tag gilt wieder die 2G-Regel ohne eine Kapazitätsbeschränkung.
23.12.2021
Da wir mit einer maximalen Auslastung von 70% arbeiten, gilt bei uns weiterhin die 2G-Regelung.
01.12.2021
Ab dem 01.12.2021 gilt in unserem Landkreis die Warnstufe 2 und somit auch die 2G+ Regel. Die bedeutet, wir dürfen lediglich geimpfte und genesene Gäste beherbergen, die bei Anreise einen negativen Test vorlegen. Weiterhin müssen während der Aufenthaltswoche mindestens 2 weitere Tests gemacht und vorgelegt werden.
(4) 1Gilt mindestens die Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die eine Einrichtung oder Anlage im Sinne des Absatzes 1 in geschlossenen Räumen nutzen will, bei Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen; sie muss abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. 2Will eine Person eine Einrichtung oder Anlage im Sinne des Absatzes 1 unter freiem Himmel nutzen, so hat sie bei Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorzulegen. 3§ 8 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ist jeweils entsprechend anzuwenden.
(5) 1Eine Person, der die Nutzung einer Beherbergungsstätte aufgrund eines bei Anreise erbrachten Nachweises über eine nega- tive Testung nach den Absätzen 2 bis 4 gestattet ist, hat darüber hinaus während der Nutzung der Beherbergungsstätte mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen. 2Erfüllt sie diese Pflicht nicht, so ist das Nutzungsverhältnis sofort zu beenden.
24.11.2021
Ab heute gilt auch bei uns die 2G-Regel. Das bedeutet, bei uns dürfen ausschließlich nur geimpfte oder genesene Personen übernachten.
Der entsprechende Auszug aus der Verordnung im Wortlaut:
„§8b (3) Gilt die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, so hat jede Person, die eine Einrichtung oder Anlage im Sinne des Absatzes 1 in geschlossenen Räumen nutzen will, bei Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vorzulegen.
Will eine Person eine Einrichtung oder Anlage im Sinne des Absatzes 1 unter freiem Himmel nutzen, so hat sie bei Betreten einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV,
einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen.
§ 8 Abs. 4 Sätze 2 und 3 ist jeweils entsprechend anzuwenden.“
Personen unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Die Verordnung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 22.12.2021.
19.11.2021
Da der Landkreis Aurich die Warnstufe 1 erreicht hat und diese ab dem 21.11. gilt, ist bei Anreise entweder ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Test vorzulegen. Zusätzlich ist in diesem Fall alle drei Tage ein weiterer negativer Test vorzulegen.
Weitere Infos über die Regeln in unserem Landkreis erhalten Sie unter Corona-Regeln Landkreis Aurich
12.10.2021
Aktuell gilt für den Landkreis Aurich keine Warnstufe, weshalb die 3G-Regel momentan für Übernachtungsbetriebe und Gastronomie nicht gilt. Testungen sind für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben aller Art somit aktuell nicht erforderlich, auch nicht für ungeimpfte Personen. Die Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht der Gäste im Innenbereich bleibt auch ohne Warnstufe für Beherbergungsbetriebe und Gastronomie bestehen. Weiterhin gilt: Abstand und Hygieneregeln einhalten.
Die vorher benötigte Einwilligungserklärung muss ebenfalls nicht mehr ausgefüllt werden.
09.05.2021 (1. Update 18.05., 2. Update 31.05. 3. Update 24.06. 4. Update 07.09.)
Achtung: Unsere Dauercamper werden wir noch separat per Mail informieren, wir bitten allerdings auch die Einwilligungserklärung auszufüllen. Gemäß der aktuellen Landesverordnung aus Niedersachsen dürfen wir Sie unter folgenden Bedingungen beherbergen:
Teststationen in Norden und Norddeich finden Sie unter: Corona-Testzentren
Wir übernehmen keine Gewähr für die Öffungszeiten.
07.05.2021
Ab dem 10.05. dürfen wir unseren Campingplatz wieder -zunächst nur für Gäste aus Niedersachsen- öffnen. Der Aufenthalt ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die uns allerdings noch nicht vollständig bekannt sind. Was allerdings eine Eingangsvoraussetzung ist, sodass wir Sie beherbergen dürfen, ist die Vorlage eines negativen qualifizierten Antigen-schnelltest / PCR-Test , bereits bei Anreise. Vollständig geimpfte (zwei Impfungen) Gäste müssen hierfür den Impfnachweis vorlegen; Genesene legen eine entsprechende Bescheinigung vor. Auch während Ihres Aufenthaltes bei uns, besteht die Pflicht sich testen zu lassen, zum Umfang liegen uns allerdings noch keine belastbaren Informationen vor; diese ergänzen wir, sobald die Landesverordnung veröffentlicht worden ist.
04.05.2021
Die neue Verordnung für unser Land Niedersachsen wird eine Öffnung unseres Campingplatzes ab dem 10.05.2021 beinhalten. Allerdings voraussichtlich nur für Gäste aus Niedersachsen.
Welche Bedingungen und Auflagen hierfür erforderlich sind, werden wir hier veröffentlichen, sobald uns gesicherte Informationen vorliegen.
Alle Buchungen, die nicht von Gästen aus Niedersachsen stammen und weiterhin von einem touristischen Übernachtungsverbot betroffen sind, werden von uns in den kommenden Tagen kontaktiert.
Da dieses auch für uns einen riesigen administrativen Aufwand bedeutet, bitten wir Sie um Geduld und von Nachfragen abzusehen.
19.04.2021
Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt leider weiterhin und bis zum 09.05.2021 keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken.
Wir arbeiten derzeit alle betroffenen Buchungen ab und kontaktieren unsere Gäste.
Vielen Dank im Voraus für etwas Geduld und Verständnis.
14.04.2021
Wir können nachvollziehen, dass viele aktuell verunsichert sind und wissen möchten, was mit dem gebuchten Urlaub ist.
Kurz gesagt, auch wir haben keine weiteren Informationen und sind ebenso wie Sie, auf die Verordnung des Landes Niedersachsen angewiesen.
Die aktuelle Fassung finden Sie jederzeit unter: Verordnung Bundesland Niedersachsen
Jede Buchung, die von einem touristischen Übernachtungsverbot betroffen ist, wird von uns unaufgefordert kontaktiert.
Es gibt dann verschiedene Optionen und die unten stehenden Stornierungsbedingungen greifen.
In jedem Fall sind Sie als Gast auf der sicheren Seite und Ihnen werden keinerlei finanzielle Einbußen entstehen.
Wir bitten daher von telefonischen und schriftlichen Nachfragen diesbezüglich abzusehen.
14.03.2021 (Update 28.03.2021)
Aktuell verbietet die Niedersächsische Landesverordnung vom 08.03.2021/28.03.2021 die Beherbergung von Gästen für touristische Zwecke. Dauer- und Saisoncamper sind hiervon allerdings nicht betroffen. Wann touristische Übernachtungen wieder gestattet sein werden, wissen wir leider aktuell nicht. Wir hoffen auf die nächste MPK am 14.04.2021.
14.01.2021
Für alle Buchungen gelten gewöhnlich folgende Stornierungsbedingungen:
bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei.
29 – 14 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Reisepreises.
13 – 0 Tage vor Anreise: 90% des vereinbarten Reisepreises.
Stornierungen sind jederzeit schriftlich vorzunehmen (E-Mail, Brief). Es gilt der Tag an dem die Stornierung bei uns eingeht.
In folgenden Fällen ist eine Buchung aufgrund der aktuellen Situation bis zum Anreisetag jederzeit kostenfrei stornierbar:
Wird eine Buchung nicht schriftlich storniert oder die Anreise ohne Information nicht angetreten, haben wir Anspruch auf 100% des vereinbarten Reisepreises.
Dieses Projekt wird mit Mittein des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert
Es wurde der Bau eines Gebietes mit 28 CO -neutralen Chalets, der Bau einer Unterstellhalle und die Asphaltierung von Straßen auf dem Campinglatz gefördert.