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Campingplatzordnung

Sehr geehrter Gast des Nordsee-Camp Norddeich, 

wir begrüßen Sie recht herzlich bei uns und wünschen Ihnen einen schönen, erholsamen und unvergesslichen Aufenthalt. Wir sind bemüht Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse der aller Gäste, möchten wir Sie bitten, die nachfolgende Campingplatzordnung zu beachten:

  • Wir möchten Sie bitten, sich den allgemeinen Anstandsregeln entsprechend zu verhalten. Unsere Anlage dient zu Ihrer Erholung. Jegliches Verhalten, durch das sich andere Gäste gestört fühlen könnten ist zu unterlassen. Sämtliche Gemeinschaftsanlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sollten von den Gemeinschaftsanlagen ggf. Gefahren ausgehen, sind diese umgehend der Verwaltung mitzuteilen.
  • Der Zutritt oder die Zufahrt zum Campingplatzgelände/Chalet-Park sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption gestattet. Die Verwaltung ist berechtigt, den Personalausweis eines jeden Gastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen. Nach der Buchung ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises zu leisten. Der Rest zusammen mit dem Kurbeitrag am Anreisetag. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen grundsätzlich Bar-Zahlung , EC-Karte mit Pin oder Kreditkarte (Mastercard/VISA) zur Verfügung. Bei einer Verkürzung des Aufenthalts oder eines Platzverweises erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Die Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung des Zahlungstermins der Anzahlung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere Ankündigung zu. Der Mieter hat alle Kosten gemäß der Stornierungszeiträume zu tragen.
  • Jeder Besucher des Campingplatzes unterliegt einer Ordnungs- und Sauberkeitspflicht. Das selbstständige Umgrenzen von Stellplätzen mit Gräben oder Einfriedungen ist verboten. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gäste oder Besucher durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt werden. Das Auslegen von luftundurchlässigen Planen, Folien, Matten etc. ist zum Schutz des Stellplatzes nicht gestattet.
  • Ihren Urlaub mit Haustier dürfen Sie in einem eigenen Bereich verbringen. Des Weiteren herrscht überall im Hundebereich und auf dem Deichabschnitt vor dem Platz absolute Leinenpflicht. Bitte nehmen Sie Ihre Hunde nicht mit auf den Kinderspielplatz und in die Sanitärgebäude. Tierkot ist sofort zu beseitigen. Tüten hierfür erhalten Sie an verschiedenen Stellen des Platzes. Fühlen sich andere Gäste des Campingplatzes durch mitgebrachte Tiere belästigt, ist der Vermieter berechtigt, die Entfernung des Tieres zu verlangen. Eine Mietpreisminderung ist in so einem Fall ausgeschlossen.
  • Während der Nachtruhe (22:00 – 07:00 Uhr) herrscht auf dem gesamten Platz absolutes Fahrverbot. Elektronische Geräte wie Radios, Fernseher, CD-Player oder ähnlichem sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Gleiches gilt für Unterhaltungen und Gespräche. Verstöße gegen die Platzruhe (trotz Abmahnung) berechtigen den Betreiber zu einem Platzverweis.
  • Die Kinderspielplätze und deren Spielgeräte dürfen nur von Kindern genutzt werden. Eine ständige Überwachung der Spielplätze durch Platzpersonal ist nicht möglich. Aus diesem Grund erfolgt das Betreten des Spielplatzes und der Spielgeräte auf eigene Gefahr. Kinder sind von Ihren Eltern oder Begleitpersonen über die Gefahren zu belehren.
  • Der Pkw ist auf der dem Gast zugewiesenen Fläche zu parken. Zusätzliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Besuchern sind auf dem Parkplatz im Platzeingangsbereich abzustellen. Auf dem gesamten Platzgelände herrscht Schrittgeschwindigkeit. Das Befahren des Platzes ist nur für notwendige Zwecke erlaubt. Das Fahren mit dem Pkw zum Einkaufen oder zum Sanitärgebäude ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen die Park- oder Geschwindigkeitsvorschriften kann die Berechtigung zum Befahren der Anlage entzogen werden. Hierdurch entsteht keine Mietminderung.
  • Die Mitarbeiter des Platzes oder die Nachtwache sind berechtigt, vom Hausrecht gebrauch zu machen, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint.
  • Offene Feuer und feuergefährdende Heizungen sind verboten. Grillen ist erlaubt, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist und der Untergrund nicht beschädigt werden kann (keine Ein-Weg-Grills). Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt und gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss allen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
  • Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder selbst verschuldete Unfälle. Die Benutzung der Waschmaschinen, der Trockner, der Geschirrspüler und der Camper Clean Automaten erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Kinder sind von diesen Geräten möglichst fernzuhalten.
  • Es darf nur der Müll, welcher auf dem Campingplatz anfällt, auch auf diesem entsorgt werden. Die Sortierung erfolgt nach dem aktuellen Müllplan (siehe „Wichtige Informationen“). Werden die Sortierungsvorschriften missachtet ist der Vermieter berechtigt, die Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen. Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt kaputte und liegen gelassene Zelte zu entsorgen. Ein wiederholter Verstoß kann zum Platzverweis führen.
  • Wird ein Campinggast wegen Verstößen gegen die Platzordnung des Platzes verwiesen, ist dieser Verweis gleichbedeutend mit einem Hausverbot. Das Betreten des Platzes ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt Eine Erstattung oder Minderung der Mietgebühren ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Das gemietete Objekt ist vor der Abreise in Ordnung zu bringen und tadellos zu übergeben.
  • Der Campingplatz dient ausschließlich zu Erholungszwecken. Jegliches Gewerbe oder Schaustellungen auf dem Platz sind verboten.
  • Es werden nur Gäste aufgenommen, die frei von ansteckenden Krankheiten gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes sind. Mit der Buchung erklären Sie sich frei von solchen Krankheiten zu sein.

Nordseeheilbad Norddeich, den 19.08.2019

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