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Liebe Gäste,

wir bitten um Verständnis, dass die Beantwortung von Mails etwas länger dauern kann. Telefonisch sind wir täglich von 08:30-18:00 Uhr erreichbar. Ansonsten erreichen Sie uns allerdings auch via WhatsApp unter 049318073.

Alle Gäste, die in der nächsten Zeit anreisen, werden gebeten die nachfolgende Einwilligungserklärung – ab 24.06.2021 spätestens am Tag der Anreise abzugeben, andernfalls kann eine Aufnahme nicht erfolgen.

 

09.05.2021 (1. Update 18.05., 2. Update 31.05. 3. Update 24.06.)

Achtung: Unsere Dauercamper werden wir noch separat per Mail informieren, wir bitten allerdings auch die Einwilligungserklärung auszufüllen. Gemäß der aktuellen Landesverordnung aus Niedersachsen dürfen wir Sie unter folgenden Bedingungen beherbergen:

  • Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche (alle drei Tage müssen diese bei uns vorgelegt werden) einen negativen Test nachweisen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen).
  • Der Test darf maximal 24 Std. alt sein und muss ein vom BfArM zugelassener qualifizierter Antigen-schnelltest / PCR-Test sein. Qualifiziert ist so zu verstehen, dass es ein Testergebnis von einer zugelassenen Stelle gibt (Apotheke, Testzentrum). Achtung: Wir stellen keine Bescheinigungen für Schnell-/Selbsttests aus. Ein Schnell-/Selbsttest in oder vor unserer Rezeption ist also nicht möglich/gültig.
  • Genesene legen bitte einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV vor.
  • Vollständig geimpfte legen bitte den Impfnachweis vor (letzte Impfung + 14 Tage).
  • Werden diese Voraussetzungen, während des Aufenthaltes, nicht eingehalten, so ist das Nutzungsverhältnis zu Ihren Lasten sofort zu beenden.
  • Für die digitale Kontaktnachverfolgung auf dem Gelände ist die Luca-App Bestandteil unseres Hygienekonzeptes. Daher die dringliche Empfehlung diese App auch zu nutzen. Hierfür platzieren wir an verschiedenen, zentralen Stellen des Campingplatzes QR-Codes, damit Sie sich einchecken können.
  • Spätestens bei Anreise ist eine Einwilligungserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen und die darauf beschriebenen Punkte auch zu befolgen.
  • Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 35 dürfen Sie Übernachtungs- und/oder Tagesgäste auf Ihrer Parzelle empfangen. Auch für diese Personen gilt die Testpflicht und die Einwilligungserklärung muss ausgefüllt werden. Um eine unnötige Anreise Ihrer Besucher zu vermeiden, liegt es in Ihrem Sinne die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Aurich im Auge zu behalten. Des Weiteren gilt auch hier die Regel, dass sich bis zu einer Inzidenz von 35 maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen dürfen.

Wenn Sie den Test bei Anreise in Norden durchführen lassen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Teststation:

Standort

  • Real-Markt Parkplatz
    Glückauf 1-3
    26506 Norden

Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, Samstag und Sonntag 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Da die Teststation die Möglichkeit eines „Drive-in“ bietet, können Sie den Test bequem aus Ihrem Autofenster heraus machen lassen (Auch mit dem Wohnwagen/Wohnmobil).

Weitere Teststationen in Norden und Norddeich finden Sie unter: Corona-Testzentren

07.05.2021

Ab dem 10.05. dürfen wir unseren Campingplatz wieder -zunächst nur für Gäste aus Niedersachsen- öffnen. Der Aufenthalt ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die uns allerdings noch nicht vollständig bekannt sind. Was allerdings eine Eingangsvoraussetzung ist, sodass wir Sie beherbergen dürfen, ist die Vorlage eines negativen qualifizierten Antigen-schnelltest / PCR-Test , bereits bei Anreise. Vollständig geimpfte (zwei Impfungen) Gäste müssen hierfür den Impfnachweis vorlegen; Genesene legen eine entsprechende Bescheinigung vor. Auch während Ihres Aufenthaltes bei uns, besteht die Pflicht sich testen zu lassen, zum Umfang liegen uns allerdings noch keine belastbaren Informationen vor; diese ergänzen wir, sobald die Landesverordnung veröffentlicht worden ist.

04.05.2021

Die neue Verordnung für unser Land Niedersachsen wird eine Öffnung unseres Campingplatzes ab dem 10.05.2021 beinhalten. Allerdings voraussichtlich nur für Gäste aus Niedersachsen.
Welche Bedingungen und Auflagen hierfür erforderlich sind, werden wir hier veröffentlichen, sobald uns gesicherte Informationen vorliegen.

Alle Buchungen, die nicht von Gästen aus Niedersachsen stammen und weiterhin von einem touristischen Übernachtungsverbot betroffen sind, werden von uns in den kommenden Tagen kontaktiert.
Da dieses auch für uns einen riesigen administrativen Aufwand bedeutet, bitten wir Sie um Geduld und von Nachfragen abzusehen.

19.04.2021

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt leider weiterhin und bis zum 09.05.2021 keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken.
Wir arbeiten derzeit alle betroffenen Buchungen ab und kontaktieren unsere Gäste.
Vielen Dank im Voraus für etwas Geduld und Verständnis.

 

14.04.2021
Wir können nachvollziehen, dass viele aktuell verunsichert sind und wissen möchten, was mit dem gebuchten Urlaub ist.
Kurz gesagt, auch wir haben keine weiteren Informationen und sind ebenso wie Sie, auf die Verordnung des Landes Niedersachsen angewiesen.
Die aktuelle Fassung finden Sie jederzeit unter: Verordnung Bundesland Niedersachsen

Jede Buchung, die von einem touristischen Übernachtungsverbot betroffen ist, wird von uns unaufgefordert kontaktiert.
Es gibt dann verschiedene Optionen und die unten stehenden Stornierungsbedingungen greifen.
In jedem Fall sind Sie als Gast auf der sicheren Seite und Ihnen werden keinerlei finanzielle Einbußen entstehen.

Wir bitten daher von telefonischen und schriftlichen Nachfragen diesbezüglich abzusehen.

 

14.03.2021 (Update 28.03.2021)

Aktuell verbietet die Niedersächsische Landesverordnung vom 08.03.2021/28.03.2021 die Beherbergung von Gästen für touristische Zwecke. Dauer- und Saisoncamper sind hiervon allerdings nicht betroffen. Wann touristische Übernachtungen wieder gestattet sein werden, wissen wir leider aktuell nicht. Wir hoffen auf die nächste MPK am 14.04.2021.

14.01.2021
Für alle Buchungen gelten gewöhnlich folgende Stornierungsbedingungen:
bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei.
29 – 14 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Reisepreises.
13 – 0 Tage vor Anreise: 90% des vereinbarten Reisepreises.

Stornierungen sind jederzeit schriftlich vorzunehmen (E-Mail, Brief). Es gilt der Tag an dem die Stornierung bei uns eingeht.

In folgenden Fällen ist eine Buchung aufgrund der aktuellen Situation bis zum Anreisetag jederzeit kostenfrei stornierbar:

  1. Reiseverbot durch behördliche Maßnahmen.
  2. Erkrankung an Covid-19 einer oder mehrerer anreisender Personen (schriftlicher Nachweis vorzulegen).
  3. Behördlich auferlegte Quarantäne (schriftlicher Nachweis vorzulegen).

Wird eine Buchung nicht schriftlich storniert oder die Anreise ohne Information nicht angetreten, haben wir Anspruch auf 100% des vereinbarten Reisepreises.

 

15.10.2020

Am heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Niedersachsen das Beherbergungsverbot gekippt.

„Die vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die außer Vollzug gesetzten Regelungen sind von den darin genannten Beherbergungsbetrieben mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu beachten.“

Das bedeutet, ab sofort brauchen Gäste aus einem sogenannten Corona-Hotspot keinen negativen Corona-Test vorlegen.
Die komplette Pressemitteilung können Sie unter Pressemitteilung nachlesen.

Unsere Ausnahme, dass eine Buchung auch nach überschreiten der 7-Tage Inzidenz kostenfrei zu stornieren ist, entfällt hiermit.

01.10.2020 (Update 08.10.2020)

Für Anreisen aus sogenannten „Corona-Hotspots“ (ab einer 7-Tage Inzidenz von 50,0) ist ein negativer Corona-Test für die Zeit in der ihr Landkreis als „Corona-Hotspot“ gilt vorzulegen.
Das Testergebnis darf dabei nicht älter als 48 Stunden vor Ihrem Anreisezeitpunkt sein. Ob Ihr Landkreis derzeit ein „Corona-Hotspot“ ist erfahren Sie unter: 7-Tage Inzidenz RKI
Um den Wert Ihres Landkreises zu erfahren, wählen Sie Ihren Landkreis auf der Karte einfach aus. (Achtung: die Zahlen sind teilweise nicht aktuell. Bitte informieren Sie sich über Ihre lokalen Medien über den Stand in Ihrem Landkreis/Stadt)

Beispiel:
Testergebnis vom 08.10.20, 09:23 Uhr
Anreise muss erfolgen bis spätestens 10.10.20, 09:23 Uhr.

Diese Maßnahme ist eine Entscheidung unseres Unternehmens und kann durch keine Verordnung aufgeweicht oder aufgehoben werden. Seit dem 08.10.20 wird diese Maßnahme außerdem vom Bundesland Niedersachsen vorgegeben.

Grundsätzlich ist jede Buchung bis sieben Tage vor Anreise komplett kostenfrei stornierbar. Danach behalten wir 30% des vereinbarten Reisepreises ein.
Ausnahme:
Steigt die 7-Tage Inzidenz innerhalb der sieben Tage vor Ihrem Anreisetag über den Grenzwert, ist Ihre Buchung auch dann noch komplett kostenfrei stornierbar.

04.07.2020

Vom 6. Juli bis 16. August wollen wir ein Animationsprogramm für Kinder anbieten, das den momentan geltenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen und damit dem Gesundheitsschutz der Teilnehmer gerecht wird, aber trotzdem für allerlei Kurzweil während des Urlaubs bei uns in Norddeich sorgt. Änderungen bleiben jedoch je nach Gesetzeslage vorbehalten.

Weitere Infos gibt es hier: Animation 2020

22.06.2020

Seit dem heutigen Tag erlaubt das Land Niedersachsen auf Campingplätzen eine Gesamtauslastung von 100%. Zu Ihrem und unserem Schutz werden wir diese allerdings nicht voll ausnutzen.

Unsere Regel mit maximal einem Haushalt für Übernachtungszwecke pro gebuchtem Platz/gebuchtem Mietobjekt ist ab heute nicht mehr gültig. 

Zur Entlastung unserer sanitären Anlagen und um die Reinigungs- und Hygienevorgaben für den Rest des Jahres bestmöglich einhalten zu können, sind leider keine neuen Buchungen mit Zelten möglich. Dieses betrifft sowohl die Zeltwiesen, als auch eine Belegung von parzellierten Plätzen mit einem Zelt. Bereits bestehende Buchungen sind hiervon ausgenommen und können wie geplant anreisen.

Darüber hinaus bitten wir alle Gäste weiterhin vorrangig die Sanitär- und Kücheneinrichtungen der eigenen Unterkunft zu nutzen.

12.06.2020

Seit dem 08.06.2020 erlaubt das Land Niedersachsen auf Campingplätzen eine Gesamtauslastung von 80%. Zu Ihrem und unserem Schutz werden wir diese allerdings nicht voll ausnutzen.

Unsere Regelung mit maximal einem Haushalt für Übernachtungszwecke pro gebuchtem Platz/gebuchtem Mietobjekt bleibt solange bestehen, bis die Landesregierung eine 100% Belegung erlaubt (voraussichtlich 22.06.2020 Stufenplan Land Niedersachsen)

Zur Entlastung unserer sanitären Anlagen und um die Reinigungs- und Hygienevorgaben für den Rest des Jahres bestmöglich einhalten zu können, sind leider keine Buchungen mit Zelten möglich. Dieses betrifft sowohl die Zeltwiesen, als auch eine Belegung von parzellierten Plätzen mit einem Zelt. Bereits bestehende Buchungen sind hiervon ausgenommen und können wie geplant anreisen.

Darüber hinaus bitten wir alle Gäste weiterhin vorrangig die Sanitär- und Kücheneinrichtungen der eigenen Unterkunft zu nutzen.

25.05.2020

Für neue Buchungen und neue Anfragen ab dem 25.05.2020 gilt:
Der gebuchte Platz/das gebuchte Mietobjekt darf maximal mit einem Haushalt für Übernachtungszwecke genutzt werden. Diese Verschärfung des Kontaktverbots obliegt unserer Entscheidung als Unternehmen und kann durch keine Verordnung aufgeweicht oder aufgehoben werden. Jeder unserer Mitarbeiter ist berechtigt, den Personalausweis einer jeden anreisenden Person einzusehen.

Ältere Buchungen dürfen wie von uns bestätigt mit den angegebenen Personen anreisen.

12.05.2020 (angepasst am 22.05.2020)

Liebe Gäste, seit dem 11.05.2020 ist es uns wieder möglich Urlaubsgäste aufzunehmen, allerdings ist der Betrieb noch sehr eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass viele unserer öffentlichen Einrichtungen (Treff, Sanitärgebäude 3) bisher noch geschlossen sind. Die Rezeption erreichen Sie vorerst in der Zeit von 08 bis 18 Uhr (Zeiten können sich kurzfristig ändern) sowie weiterhin telefonisch/WhatsApp unter 049318073 oder per Mail an info@nordsee-camp.de. Bei der Anreise bitte beachten,

Der Landkreis Aurich hat unser Hygienekonzept genehmigt, dementsprechend haben wir die Sanitärgebäude geöffnet, allerdings mit Einschränkungen. Einige Toiletten und Duschen sind nutzbar. Daher bitten wir Sie, sofern vorhanden, vorrangig die Sanitär- und Kücheneinrichtungen der eigenen Unterkunft zu nutzen. Der WC-Chemie-Entsorgungsraum am Sanitärgebäude 2 sowie die Camper-Clean-Automaten sind geöffnet bzw. in Betrieb.

Da wir Sie und unsere Mitarbeiter schützen möchten, möchten wir Sie auf unsere neuen Verhaltensregeln hinweisen:

  1. Jeder Gast muss unsere Checkliste vor jeder Anreise oder Verlängerung des Aufenthalts ausfüllen und uns im Idealfall bereits kurz vor Anreise digital, oder beim Check-In abgeben. (Das Formular liegt auch in der Rezeption aus!) Nach einer Verfügung des Landkreises Aurich, sind wir verpflichtet, die folgenden Daten von Ihnen aufzunehmen: Vorname, Familienname, Anschrift, Telefonnummer, An- und Abreisedatum. Ein entsprechender Meldeschein wird Ihnen bei Ihrer Anreise unterschriftsreif vorgelegt. Möchten Sie uns diese Daten nicht zur Übermittlung zur Verfügung stellen, so können wir Sie leider nicht bei uns aufnehmen. Wir wissen, dass es momentan für Sie und uns ein erhöhter Verwaltungsaufwand ist, jedoch dient dieser zu unser Aller Sicherheit.
  2. Die Anreise von Personen mit Verdacht einer Corona-Infektion ist untersagt. Sollten Sie bei sich oder einem Mitreisenden während des Aufenthaltes im Nordsee-Camp Symptome wie Fieber (über 37,5 Grad Celsius), Husten, Erkältung etc. feststellen, isolieren Sie sich bzw. Ihre Mitreisenden bitte unbedingt sofort von anderen Menschen und rufen unverzüglich die ärztliche Hotline 116 117 an. Erteilen Sie alle Auskünfte, die von Ihnen eingefordert werden und halten Sie sich streng an alle Anweisungen, die Sie erhalten. Sie sind verpflichtet, eventuelle Quarantänemaßnahmen unbedingt und unverzüglich nach deren Anordnung an Ihrem Erstwohnsitz und keinesfalls im Nordsee-Camp anzutreten.
  3. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören und unterlassen Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.
  4. Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 30 Sekunden die Hände. Benutzen Sie hierfür Seife und möglichst heißes Wasser. Versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.
  5. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
  6. Bezahlen Sie bitte möglichst bargeldlos bei Anreise, oder bereits vorab. Wir stellen Ihnen hierfür gerne einen Pay-Link zur Verfügung.
  7. Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz. Hier gilt vor allem das aktuelle Kontaktverbot, welches es vorsieht, dass man sich außerhalb der eigenen Familie/ des eigenen Hausstandes maximal mit einer Familie trifft. Dies gilt auch für Ihre Stellplätze. Wir nehmen pro Stellplatz/Objekt nur eine, in einem Haushalt lebende, Familie auf. Das Ordnungsamt besucht regelmäßig unseren Campingplatz und verhängt Strafen!
  8. Wir freuen uns allerdings sehr, dass die Spielplätze wieder geöffnet sind und genutzt werden dürfen. Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
  9. In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen in geschlossenen Räumen ist, sobald diese wieder geöffnet sind, unabhängig von der Tageszeit und dem Besucheraufkommen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wo möglich sollten die Hände desinfiziert oder gewaschen werden, alternativ können auch mitgebrachte Handschuhe verwendet werden. In den Waschhäusern kann der Mund-Nasen-Schutz in den Toiletten- und Duschkabinen abgenommen werden. Bitte putzen Sie sich die Zähne auf Ihrem Stellplatz oder in den Duschräumen, die Waschgelegenheiten (Großraum-Waschraum) sind derzeit nicht geöffnet.
  10. Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
    In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können. In derartigen Fällen erfolgt keine Kostenrückerstattung.

Die Verhaltensregeln im Nordsee-Camp können sich jederzeit ändern, angepasst oder gelockert werden. Wir werden darüber informieren.
Falls während Ihres Aufenthaltes Corona-Symptome auftreten, bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft, informieren Sie telefonisch unter 04931 8073 die Rezeption, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder 116 117 und reisen Sie schnellstmöglich ab.

  • Der Nordsee-Supermarkt öffnet zu den regulären Zeiten.
  • Das Restaurant „Cotto e Crudo wird Ihnen, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Verordnungen, täglich ab 14 Uhr zur Verfügung stehen. Bitte die Hinweise für einen Besuch im Cotto, unter https://cottoecrudo.de/, beachten.
  • Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kinderanimation stattfinden wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen (Pfingsten kann definitiv leider keine stattfinden). Wir freuen uns allerdings sehr, dass die Spielplätze wieder geöffnet sind und genutzt werden dürfen. (§ 2 f – Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.)

Trotz dieser vielen neuen Regeln hoffen wir, dass Sie Ihre Auszeit von zu Hause bei uns genießen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Nordsee-Camp

06.05.2020 #2
Liebe Gäste, da wir zu Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam bereits an die vorgegebene Beschränkung von 50% angelangt sind, können wir leider keine weiteren Buchungen für diesen Zeitraum entgegennehmen. Dazwischen und danach sind noch freie Plätze verfügbar. Da unsere Rezeption allerdings derzeit telefonisch überlastet ist, bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen an info@nordsee-camp.de zuzusenden.

06.05.2020
Viele von Ihnen haben es bereits gelesen, der Niedersachsen-Weg zurück in die „Normalität“ bedeutet für Urlaubsgäste, dass Sie ab dem 11.05.2020 wieder anreisen dürfen auf unseren Campingplatz, Dauergäste bereits ab dem 07.05.2020.

„Der Übernachtungstourismus wird bezogen auf weitere autarke Angebote geöffnet und zwar für Ferienwohnungen/ -häuser, sonstige Campingplätze, Boote, Wohnmobilstellplätze. Zur Reduzierung des Kontaktaufkommens soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Ferienwohnungen/ -häusern durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen und bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50%. Bei letzteren kommen noch zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.“

Liebe Gäste, ab dem 11.05.2020 ist es uns wieder möglich Urlaubsgäste aufzunehmen, allerdings ist der Betrieb noch sehr eingeschränkt. Dauercamper können bei uns bereits ab dem 07.05.2020 übernachten (Sie haben ein entsprechende Mail bekommen). Bitte beachten Sie, dass unsere öffentlichen Einrichtungen bisher noch geschlossen sind. Die Rezeption erreichen Sie vorerst in der Zeit von 08 bis 18 Uhr (Zeiten können sich kurzfristig ändern) sowie weiterhin telefonisch/WhatsApp unter 049318073 oder per Mail an info@nordsee-camp.de.

Der Nordsee-Supermarkt öffnet ab dem 09.05.2020 zunächst von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr; die Zeiten können je nach Bedarf ausgeweitet werden.
Das Restaurant „Cotto e Crudo wird Ihnen, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Verordnungen, ab dem 11.05.2020 täglich ab 14 Uhr zur Verfügung stehen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kinderanimation stattfinden wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen (Pfingsten kann definitiv leider keine stattfinden). Wir freuen uns allerdings sehr, dass die Spielplätze wieder geöffnet sind und genutzt werden dürfen.
(§ 2 f – Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.)

Wir haben noch keine verbindliche Aussage, ob wir die Waschhäuser öffnen dürfen, daher bleiben diese vorerst grundsätzlich geschlossen bis wir die Freigabe unseres Landkreises haben (Stand 06.05.2020, kann sich permanent ändern). Der WC-Chemie-Entsorgungsraum am Sanitärgebäude 2 sowie die Camper-Clean-Automaten sind geöffnet bzw. in Betrieb.

Da wir Sie und unsere Mitarbeiter schützen möchten, möchten wir Sie auf unsere neuen Verhaltensregeln hinweisen:

  1. Jeder Gast muss unsere Checkliste vor jeder Anreise oder Verlängerung des Aufenthalts ausfüllen und uns im Idealfall bereits kurz vor Anreise digital, oder beim Check-In abgeben. (Das Formular liegt auch in der Rezeption aus!)
  2. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören und unterlassen Sie Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen.
  3. Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 30 Sekunden die Hände. Benutzen Sie hierfür Seife und möglichst heißes Wasser. Versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen.
  4. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
  5. Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz. Hier gilt vor allem das aktuelle Kontaktverbot, welches es vorsieht, dass man sich außerhalb der eigenen Familie/ des eigenen Hausstandes maximal mit einer Familie trifft. Dies gilt auch für Ihre Stellplätze. Jede Familie bleibt auf dem eigenen Stellplatz. Das Ordnungsamt besucht regelmäßig unseren Campingplatz und verhängt Strafen!
  6. In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen in geschlossenen Räumen ist, sobald diese wieder geöffnet sind, unabhängig von der Tageszeit und dem Besucheraufkommen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wo möglich sollten die Hände desinfiziert oder gewaschen werden, alternativ können auch mitgebrachte Handschuhe verwendet werden. In den Waschhäusern kann der Mund-Nasen-Schutz in den Toiletten- und Duschkabinen abgenommen werden. Bitte putzen Sie sich die Zähne auf Ihrem Stellplatz oder in den Duschräumen.
  7. Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
  8. In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können.

Die Verhaltensregeln im Nordsee-Camp können sich jederzeit ändern, angepasst oder gelockert werden. Wir werden darüber informieren.
Falls während Ihres Aufenthaltes Corona-Symptome auftreten, bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft, informieren Sie telefonisch unter 04931 8073 die Rezeption, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder 116 117 und reisen Sie schnellstmöglich ab.

Trotz dieser vielen neuen Regeln hoffen wir, dass Sie Ihre Auszeit von zu Hause genießen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Nordsee-Camp

01.05.2020
Liebe Gäste, am 30.04.2020 sind folgende Infos auf der Internetseite der Nds. Staatskanzlei zu lesen: „Niedersachsen wird auch einen ersten vorsichtigen Schritt in Richtung einer Öffnung des Touristiksektors gehen. Von Mitte nächster Woche an sollen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper sich auch zu touristischen Zwecken wieder in ihren Wochenend- oder Feriendomizilen aufhalten dürfen.“ (Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/weitere-vorsichtige-lockerungen-mit-augenmass-187982.html abgerufen am 01.05.2020 13:30 Uhr)

Was dies nun genau für unsere Dauercamper bedeutet und ab wann (voraussichtlich 06.05.?) Ihr wieder übernachten könnt und ob Euer Wohnwagen autark sein muss, hoffen wir final zu wissen sobald die entsprechende Verordnung dazu veröffentlicht worden ist. Sobald diese raus ist, werden wir hier wieder informieren.

Bis dahin bleibt gesund!

19.04.2020
Liebe Gäste, wie viele von Euch sicherlich mitbekommen haben, wurden bereits erste kleine Lockerungen der derzeitigen Situation vorgenommen, doch sind touristische Anbieter hier noch nicht berücksichtigt worden. Die bisher gültigen Maßnahmen, resultierend aus der aktualisierten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 (Inkrafttreten 20.04.2020)

Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, Hotels, Campingplätzen,Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

bleiben also weiterhin bestehen, vorerst bis zum 06.05.2020! Vorbehaltlich weiterer Maßnahmen der Bundes-/Landesregierung, hoffen wir direkt im Anschluß öffnen zu dürfen. Bitte habt Verständnis dafür, dass ein Öffnungstermin aktuell nicht in unserer Hand liegt und wir Euch daher leider kein exaktes Datum nennen können.

Wer eine Buchung, mit Anreise bis zum 06.05.2020 bei uns hat, muss nichts weiter unternehmen, wir werden Euch in den nächsten Tagen kontaktieren.

Ansonsten hoffen wir für Euch/Eure Familien, dass ihr diese schwere Zeit gesundheitlich unversehrt übersteht und wir uns alle bald wiedersehen können.

14.04.2020
Gestern erreichte uns folgende Nachricht vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, betreffend unserer Dauercamper und Mobilheimbesitzer:

„Nach § 1 Abs. 4 der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07.04.2020 ist den Betreiberinnen und Betreibern von Campingplätzen untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Das heißt, Campingplätze sind geschlossen. Dauercamping ist als Wochenend-/Ferienhaus anzusehen und in der Regel nicht wohnortnah angeschlossen. Dauercamping also eine Aktivität von Personen, die Orte außerhalb ihres üblichen Alltags bereisen. Und meist bedeutet dies auch eine längere Anreise und ist als touristischer Zweck zu deuten. Ziel der Verordnung ist die Entschleunigung und Unterbrechung von Infektionsketten. Dies lässt sich nur mit Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten erreichen.

Sollte die Dauercampingeinrichtung nur tageweise ohne Übernachtung aufgesucht werden, um z.B. Reparaturen vorzunehmen, bestünden dagegen keine rechtlichen Bedenken.“

Es gilt natürlich ebenso die jeweiligen gültigen Landesverordnungen des eigenen Bundeslandes zu berücksichtigen.

30.03.2020
Wir sind ab sofort leider nur noch per Mail oder WhatsApp unter 049318073 erreichbar. Ihr könnt uns allerdings gerne eine Mail mit einer Rückrufbitte zusenden, dann versuchen wir Euch schnellstmöglich telefonisch zu kontaktieren. Ansonsten stehen wir für Euch unter info@nordsee-camp.de natürlich gerne für Fragen zur Verfügung.

22.03.2020

Viele von Euch buchen Ihren Urlaub auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr um, obwohl es aktuell schwer zu sagen ist, wann Ihr uns besuchen könnt.

Doch wir möchten uns für das Vertrauen und die Hilfe (in Form von Umbuchungen und Verzicht auf die Rückzahlung der Anzahlung) bei Euch bedanken, indem wir auf unsere Stornobedingungen für den Rest des Jahres pfeifen.
Ab sofort gilt: ‼️ bis zu 7 Tage vorher stornieren = kostenfrei, danach erheben wir eine Pauschale von 30%. ‼️
Wir hoffen, dies ist eine faire Sache…

Update:

18.03.2020 16 Uhr

Wie bereits angekündigt, erreichte uns heute ein weiterer Erlass des niedersächsischen Ministeriums sowie die für uns (seit Tagen erwartete, schriftliche) verbindliche Verfügung vom Landkreis Aurich, welcher uns die diesjährige Saisoneröffnung am 28.03.20 endgültig untersagt. Dieser Erlass ist zunächst gültig bis zum 18.04.2020.

Da wir aktuell verständlicherweise mit Anfragen zur weiteren Vorgehensweise geflutet werden sind wir im Moment auf Eure Eigeninitiative angewiesen. Für alle Buchungen im Zeitraum bis zum 18. April bieten wir Euch folgende Möglichkeiten an:

  1. Umbuchung auf einen anderen Termin im Jahr 2020
  2. Stornierung des Aufenthalts. Bitte sendet uns hierzu eine kurze Stornomitteilung per E-Mail (bitte nicht per Telefon) unter Angabe der Buchungsnummer und Eurer Bankverbindung

Nach dem heutigen Stand (18.03.20, 16:00 Uhr) werden wir unseren Betrieb ab Sonntag, den 19. April wieder aufnehmen und im Rahmen der dann geltenden Bestimmungen auch unser Sport, Freizeit- und Animations-, Lebensmittel- und Gastronomieangebot wieder anbieten können. Änderungen hierzu werden wir umgehend auf unserer Homepage sowie Facebook und Instagram veröffentlichen.

Für alle Buchungen im Zeitraum nach dem 18. April gelten aktuell die regulären Stornierungsbedingungen, welche Ihnen bei Ihrer Buchung mitgeteilt worden sind.

Wir hoffen, Euch damit die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten und freuen uns hoffentlich bald auf Euren Besuch – bleibt gesund!

18.03.2020
Das Land Niedersachsen hat nun unter folgendem Link einen entsprechenden Erlass veröffentlicht: Erlass des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen im öffentlichen Bereich: Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants und Werkstätten für behinderte Menschen vom 17.03.2020 – Download

17.03.2020
Die Bundesregierung hat am gestrigen Abend bekanntgegeben, dass Übernachtungsangebote nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Weiterhin hat die niedersächsische Landesregierung folgendes veröffentlicht: „Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.

Was dieses genau für uns bedeutet ist noch nicht ganz klar, wir gehen allerdings davon aus, dass unser Campingplatz zum 28.03.2020 nicht öffnen wird/darf.
Derzeit gilt der Erlass bis zum 18.04.2020. Wir bereiten unseren Campingplatz nun für eine voraussichtliche Öffnung am 19.04.2020 vor.
Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 17.03.2020, 16:00 Uhr. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir uns schnellstmöglich über unsere Kanäle zu Wort melden.

Wir danken für Euer Verständnis und hoffen, dass wir uns alle bald gesund und munter wiedersehen!

Nordsee Camp
CO2 neutral

Dieses Projekt wird mit Mittein des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert

BAU EINES CO - NEUTRALEN CHALETGEBIETES

Es wurde der Bau eines Gebietes mit 28 CO -neutralen Chalets, der Bau einer Unterstellhalle und die Asphaltierung von Straßen auf dem Campinglatz gefördert.

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